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Heimordnung

Pädagogische Zielsetzung:

Leben zu lernen ist der Endzweck aller Erziehung

Zu einer ausgewogenen Persönlichkeit gehört nicht nur eine gute schulische Ausbildung, sondern auch eine ausgeprägte Sozialkompetenz und ein hohes Maß an Selbstdisziplin. Die Fähigkeit, mit anderen Menschen zu kommunizieren, sich in eine Gemeinschaft zu integrieren, Eigenverantwortung zu übernehmen, zwischenmenschliche Konflikte zu lösen, sich selbst wahrzunehmen und einzubringen, jedoch auch andere Auffassungen sowie Kompromisse zu akzeptieren - all das sind Eigenschaften, die wir fördern und die letztendlich für ein späteres Berufsleben notwendig sind.

Besonderen Wert legen wir auf Ehrlichkeit, gutes Benehmen, Hilfsbereitschaft und gegenseitige Achtung. Die Schule und das Heim sind ein Ort der Erziehung und der Bildung. Das Heim bietet eine zusätzliche Lernhilfe zur Erreichung des Schulzieles.

Darauf solltest du achten...

 

Sauberkeit und Ordnung

Du bist verantwortlich für...

  • Sauberkeit und Ordnung in deinem Zimmer (Bett, Schrank, Bad usw.) Die Zimmer sind täglich in Ordnung zu halten, dabei wird auf Sauberkeit und gepflegte Atmosphäre geachtet.
  • Sauberkeit und Ordnung im allgemeinen Bereich (Korridore, Aufenthaltsraum, Speisesaal usw.).
  • deine eigene Körperpflege. Aus beruflichen Gründen legen wir besonderen Wert auf die genaue Einhaltung der Hygienevorschriften.

 Du darfst...

  • Radio, CD - Player, Handy usw. von Zuhause mitnehmen.
  • Während den Mahlzeiten, dem Studium und nach 22.00 Uhr dürfen diese Geräte nicht benützt werden.
  • Sollte diese Regel missachtet werden, wird dein Gerät eingezogen und dir erst wieder nach drei Tagen ausgehändigt.
  • Fernsehgeräte und andere elektronische Geräte sind im Zimmer nicht erlaubt.

 

 


Hausschuhpflicht

Du darfst aus hygienischen Gründen im Heim keine Straßenschuhe tragen oder barfuß herumlaufen.


Wäsche

Du weißt, dass...

  • die Bettwäsche (2 Leintücher, 2 Kissenbezüge und 2 Flachbettbezüge) sowie 2 Hand- und Badetücher von zuhause mitzubringen sind.
  • 14-tägig wird die Wäsche gewechselt.
  • du außerdem genügend Kleidung zum Wechseln mitnehmen sollst.
  • die Berufskleidung (Kochgewand, Servierkleidung) sowie die Turnsachen etc. stets gewaschen und sauber sein sollten.

Einrichtung und Mobiliar

Wir bitten dich...

  • die Einrichtung des Hauses zu schonen! Die Mädchen nach dir wollen - genau wie du - ein sauberes, gepflegtes und ordentliches Heim beziehen.
  • sollte trotzdem etwas in die Brüche gehen, sind Beschädigungen jeglicher Art den Heimerzieherinnen zu melden, damit sie sofort behoben werden können. Fast alles kann repariert werden. Bei Fahrlässigkeit können die Schülerinnen zu Schadensersatz verpflichtet werden.
  • Essbesteck, Gläser und Geschirr nicht auf die Zimmer zu nehmen.
  • Türen, Wände und Möbel nicht mit Plakaten zu bekleben. Dafür hast du in deinem Zimmer eine eigene Pinnwand.

Zum Thema Alkohol und Drogen

Du weißt, dass...

  • Alkohol- und Drogenkonsum eine Gefahr für jeden jungen Menschen sind. Daher sind das Mitbringen, das Aufbewahren und der Genuss dieser Suchtmittel im Heim strengstens verboten. Verstöße werden geahndet und können zum Ausschluss aus dem Heim führen.
  • das Rauchen im Schul- und Heimgebäude aus Gesetzes- und Sicherheitsgründen verboten ist.

Besuch

Außenstehende Personen dürfen den Heimtrakt nur nach Absprache mit der zuständigen Aufsichtsperson betreten. Dies gilt auch für die Fahrschülerinnen.


Mahlzeiten

Wir bitten dich...

  • beim Frühstück und Abendessen den Tisch zu decken und abzuräumen. Ein eigener Einsatzplan regelt diesen kleinen Dienst.
  • aus gesundheitlichen Gründen an allen Mahlzeiten teilzunehmen.

Lernzeit

die Lernzeit geht von 19.00 Uhr bis 20.30 Uhr. In dieser Zeit herrscht Ruhe und ihr könnt in euren Zimmern lernen.


Anreise

Über das Wochenende bleibt das Heim bis Montag 07.15 Uhr geschlossen.

Wenn eine rechtzeitige Anreise nicht möglich ist (Krankheit), sind die Eltern/ Erziehungsberechtigte der Schülerin verpflichtet, das Sekretariat (0473 730 181) telefonisch davon in Kenntnis zu setzen. Bei der Rückkehr ins Heim bzw. in die Schule müssen die Schülerinnen eine schriftliche Entschuldigung der Eltern/Erziehungsberechtigte vorlegen.

Für die An- und Rückreise liegt die Verantwortung bei den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten.


Abwesenheit vom Heim

Für die Abwesenheit vom Heim ist den Erzieherinnen eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen. Für Arztbesuche und andere geplante Abwesenheiten sind mindestens 3 Tage vorher bei den Heimerzieherinnen schriftlich zu beantragen und werden von diesen genehmigt. Nach jedem Arztbesuch ist eine Bestätigung mitzubringen!


Freizeitgestaltung

Besonderer Wert wird auf sinnvolle Freizeitgestaltung gelegt. Hierfür wird im Heim Verschiedenes organisiert. Nimm an den Bastelangeboten, Kinobesuchen, Volleyball, Kegeln, Schwimmen usw. teil. Zu verschiedenen Anlässen (Erntedank, Nikolaus, Weihnachten, Ostern usw.) werden Feiern veranstaltet. Sie tragen zur sinnvollen Freizeitgestaltung und Persönlichkeitsbildung bei.

Telefongespräche werden abends nur zwischen 20.30 Uhr und 21.30 Uhr durchgestellt.


Wichtige Telefonnummern

Heim: 0473 731 812
Sekretariat: 0473 730 181


Ausgang

Nach dem Nachmittagsunterricht haben die Schülerinnen bis zum Abendessen Ausgang, um in Schlanders bzw. Kortsch ihre Einkäufe und Besorgungen zu erledigen. Die Mädchen der II. und III. Klasse haben einmal in der Woche die Möglichkeit, ihren Ausgang bis 19.00 Uhr zu verlängern und auf das Abendessen zu verzichten. Bei Ausgängen außerhalb der Gemeinde Schlanders und der regulären Ausgangszeiten ist vorher eine schriftliche Erlaubnis der Eltern/Erziehungsberechtigte mitzubringen. Während des Ausganges obliegt den Eltern/Erziehungsberechtigte die Verantwortung für ihr Kind. Es ist strengstens verboten mit jemandem im Auto, auf Motorrädern oder sonstigen Fahrzeugen mitzufahren oder selbst zu fahren.
Die Heimerzieherinnen legen Wert auf eine Ab- und Anmeldung bei den Ausgängen und eine pünktliche Rückkehr.


Wichtige Maßnahmen

  • Das Telefonieren mit Handys während den Mahlzeiten, dem Studium und nach 22.00 Uhr ist nicht erlaubt.
  • Für persönliche Wertgegenstände, Geldbeträge, Schmuck usw. übernimmt das Heim keine Haftung.
  • Während der Studierzeit und nach 22.00 Uhr gilt absolute Ruhe.
  • Ab 22.00 Uhr ist Nachtruhe. Jede Schülerin muss spätestens um 21.30 Uhr im Zimmer sein.
  • Am Schulbeginn wird von den Schülerinnen eine Kaution von € 50 eingesammelt, welche am Schulende wieder zurückerstattet wird. Sollten während des Schuljahres Schäden am Schuleigentum entstehen, welche von einer oder mehreren Schülerinnen verursacht wurden, wird die Kaution für die Bezahlung derselben verwendet.

Sicherheitsmaßnahmen

Erkrankungen und Unfälle sind den Heimerzieherinnen sofort zu melden. Das Heim sorgt für die Benachrichtigung der Eltern/Erziehungsberechtigte und veranlasst bei schwereren Erkrankungen, dass die erkrankte Schülerin in die Obhut der Eltern/Erziehungsberechtige gegeben wird. Die Spesen für eventuelle Krankentransporte durch das Weiße Kreuz oder Taxi müssen von den Schülerinnen selbst übernommen werden. Dasselbe gilt auch für die Arztspesen.

Ein besonderer Hinweis gilt dem Verhalten im Brandfall. Jede Schülerin wird ersucht, sich den Fluchtplan, der im Zimmer hängt, genau durchzulesen und sich im Notfall daran zu halten.
Genauere Anweisungen erhalten die Mädchen zu Schulbeginn im Heim und bei der Brandschutzübung.


Diziplinarmaßnahmen

Wer sich nicht an die Heimordnung hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Verstöße gegen die Schul- und Heimordnung werden gemäß Disziplinarordnung bestraft.


Zusammenarbeit Heimleitung - Eltern/Erziehungsberechtigte

Die Heimleitung und die Lehrpersonen sind um den guten Kontakt mit den Eltern/Erziehungsberechtigte bemüht, aus diesem Grund sollte auch die Möglichkeit persönlicher Besprechung oder telefonischer Rückfragen genutzt werden. Für die Eltern/Erziehungsberechtigte und Schülerinnen ist es wichtig zu wissen, dass die Schulführungskraft, die Schulleitung, die Lehrpersonen und die Heimleitung laut Gesetz für die Schülerinnen während des gesamten Schul- und Heimaufenthaltes große Verantwortung tragen und in diesem Sinne ihre Entscheidungen treffen. Die Heimordnung gilt als Rahmen. Sie wird im Bedarfsfall ergänzt oder abgeändert.