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Schul- und Hausordnung
- Die Schülerinnen sind verpflichtet, den im Stundenplan vorgesehenen Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen. Darüber hinaus sind die Schülerinnen verpflichtet, an Schulveranstaltungen teilzunehmen, die von der Schulleitung als verbindlich erklärt werden, auch wenn sie außerhalb des normalen Stundenplans stattfinden z.B. Feiern, Ausflüge, Tag der offenen Tür, Schulschluss bzw. Diplomfeier usw.
Die Schülerinnen sollen fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Klasse sein.
Wird dies missachtet, folgt eine Eintragung ins Klassenregister und bei Wiederholung wird der Ausgang am freien Nachmittag gestrichen. In diesem Fall wird Unterricht gemacht. - Das Mittagessen und Abendessen, das im Rahmen der Praxis stattfindet, ist verpflichtend. Alle, einschließlich der Fahrschülerinnen, müssen sich bei den Aufräumarbeiten beteiligen.
- Die Fahrschülerinnen können in den Pausen bzw. in der Mittagspause die Klasse und die Aufenthaltsräume benützen. Der Zutritt zum Heim ist ihnen untersagt. Weiters bitten wir die Fahrschülerinnen, im Schulgebäude Hausschuhe zu tragen.
- Die Schülerinnen haben mit dem Schuleigentum sorgsam umzugehen - die Klassenräume (auch die Kästen) sind sauber und ordentlich zu hinterlassen.
Bei Missachtung bringen die Schülerinnen nach dem Ende des Unterrichts die Klasse in Ordnung.
Die Schülerinnen haben beim Essen mit den Mitschülerinnen und Lebensmitteln respektvoll umzugehen.
Bei Missachtung ist mit Konsequenzen zu rechnen. - Für die Schlussbewertung in jedem einzelnen Fach oder einer Fächergruppierung und für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist es erforderlich, dass die Schülerin in jedem Fach pro Schuljahr mindestens vier Fünftel der Zeit am Unterricht teilgenommen und die vorgesehene Mindestzahl an Leistungsnachweisen erbracht hat.
- Der Klassenrat kann eine Schülerin auch dann versetzen und zur Abschlussprüfung zulassen, wenn sie aus schwerwiegenden und triftigen Gründen nur an wenigstens einem Drittel der Unterrichtszeit die Schule besucht hat.
- Bei Fernbleiben vom Unterricht müssen die Eltern oder die Schülerin den Klassenvorstand oder die Schulleitung am selben Tag benachrichtigen. Termine, die bereits vorher bekannt sind, müssen frühzeitig gemeldet werden.
Das Fernbleiben vom Unterricht ist nur in Ausnahmefällen gestattet z.B.:
Arzt und Zahnarzttermine (ärztliches Zeugnis abgeben)
Teilnahme an Beerdigungen, an Hochzeiten im engen Verwandtenkreis
Ausnahmefälle müssen bei den Wochenbesprechungen vorgebracht werden.
Dringende Fälle entscheidet der Klassenrat.
Nach zweitägiger Absenz ist ein ärztliches Zeugnis mitzubringen. - Minderjährige Schülerinnen müssen eine schriftliche Rechtfertigung der Absenzen mit der Unterschrift der Eltern oder Erziehungsberechtigten vorlegen.
Die Fälschung der elterlichen Unterschrift wird mit einem eintägigen Schulausschluss bestraft.
Nachträglich gebrachte Entschuldigungen werden nicht akzeptiert und scheinen als unentschuldigte Absenzen im Zeugnis auf. - Die Schülerinnen haben sich beim Verlassen des Schulgebäudes bei der verantwortlichen Lehr- bzw. Aufsichtsperson abzumelden.
Wird dies nicht eingehalten, folgt eine Eintragung. - Die Noten des ersten Semesters haben Einfluss auf die Endnoten.
- Eine Eintragung ins Klassenregister wirkt sich auf die Betragensnote im Zeugnis aus.
- Die Schülerinnen grüßen die Lehrpersonen, die Mitarbeiter/innen sowie die Gäste im Haus.
Allgemeine Disziplinarmaßnahmen an der Schule
- Verwarnung der Schülerin durch die Lehrperson.
- Verwarnung der Schülerin, Eintragung im Lehrerregister und die Mitteilung an den/die Klassenlehrer/in.
- Verwarnung und Eintragung im Klassenbuch und dem Lehrerregister (mit Begründung für Klassenratsitzung und Notenkonferenz). Der Klassenrat teilt die Eintragung im Mitteilungsheft den Eltern mit.
- Bei drei Eintragungen ins Klassenbuch und nach Behandlung des Vorfalles bei der Klassenratsitzung wird die Schülerin vom Unterricht ausgeschlossen. Die Eltern werden schriftlich benachrichtigt.
- Ausschluss von der Schule.
- Alle Vorfälle werden im Lehrerregister festgehalten und bei der Notenkonferenz mit genauer Schilderung des Vorfalles, Erklärung, Begründung und der ergriffenen Maßnahmen diskutiert. Die Vorfälle haben Auswirkung auf die Betragensnote.